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   BVerwG, 13.06.1988 - 4 C 4.88   

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BVerwG, 13.06.1988 - 4 C 4.88 (https://dejure.org/1988,1800)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1988 - 4 C 4.88 (https://dejure.org/1988,1800)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1988 - 4 C 4.88 (https://dejure.org/1988,1800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berufung - Urteilsgründe - Grober Formfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 334
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.07.1963 - V C 214.62
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1988 - 4 C 4.88
    Das ist nicht bereits dann der Fall, wenn die Begründung in sachlicher Hinsicht falsch, unzulänglich oder oberflächlich ist (BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG V C 214.62 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 Nr. 3).
  • BVerwG, 24.10.1986 - 7 C 116.86

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer vom Berufungsgericht nicht

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1988 - 4 C 4.88
    Diese werden damit Bestandteil des angefochtenen Beschlusses und bilden zusammen mit den Ausführungen zum neuen Vorbringen der Beklagten die Entscheidungsgründe im Sinne von § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO (BVerwG, Beschluß vom 24. Oktober 1986 - BVerwG 7 C 116.86 - Buchholz 312 Nr. 44).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 10 B 16.12

    Abschiebungsverbot wegen Verletzung des Art. 3 MRK im Heimatstaat

    Der "grobe Formmangel" (vgl. Beschluss vom 13. Juni 1988 - BVerwG 4 C 4.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 80) liegt mit anderen Worten immer dann vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen.
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

    Das ist - wie die Revision zutreffend erkennt - nicht schon dann der Fall, wenn die Begründung für den außenstehenden Betrachter in sachlicher Hinsicht falsch, unzulänglich oder oberflächlich ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Juni 1988 - BVerwG 4 C 4.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 80; Beschluß vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83).
  • BVerwG, 25.06.2007 - 4 BN 17.07

    Überprüfung einer bestandskräftigen Abweichungsentscheidung im Rahmen der

    Lediglich Urteilsgründe, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen und deshalb einen groben Formmangel darstellen, erfüllen die Voraussetzungen des § 138 Nr. 6 VwGO (Beschluss vom 25. Februar 2000 BVerwG 9 B 77.00 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 31; Beschluss vom 5. Juni 1998 BVerwG 9 B 412.98 Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 = NJW 1998, 3290; Beschluss vom 13. Juni 1988 BVerwG 4 C 4.88 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 80; stRspr).
  • BVerwG, 01.06.2016 - 3 B 67.15

    Tuberkulose des Rindes; Erregerarten; Testverfahren; Tuberkuline; sterile Kanüle;

    Ein Verfahrensfehler liegt nicht bereits dann vor, wenn die Begründung in sachlicher Hinsicht falsch, unzulänglich oder oberflächlich ist (BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1988 - 4 C 4.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 80).
  • VG Arnsberg, 18.01.2011 - 4 K 1276/09

    Zulässigkeit eines Kinderspielplatzes in einem allgemeinen Wohngebiet;

    Gegenteiliges lässt sich insbesondere nicht aus der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1991 - 4 C 4.88 -, a. a. O herleiten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2012 - 1 L 56/12

    Feststellung einer Laufbahnbefähigung, erstes Einstiegsamt im

    Ein Begründungsmangel im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO liegt indessen nicht schon dann vor, wenn die Gründe nicht überzeugen, nur oberflächlich, sachlich unvollständig, unrichtig oder sonst fehlerhaft sind ( OVG LSA, a. a. O.; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1996 - 4 C 4.88 -, NVwZ-RR 1989, 334 ).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 10 B 20.12

    Berufung auf das nationale Abschiebungsverbot des § 60 Abs. 5 AufenthG bei

    Der "grobe Formmangel" (vgl. Beschluss vom 13. Juni 1988 - BVerwG 4 C 4.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 80) liegt mit anderen Worten immer dann vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen.
  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 19 ZB 22.2204

    Ausweisungsverfügung gegen russischen Staatsbürger nach strafrechtlicher

    Durch die Bezugnahme wird die in Bezug genommene Entscheidung - soweit die Bezugnahme reicht - Bestandteil der Entscheidungsgründe des Urteils (vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2023 - 19 ZB 23.870 - juris Rn. 10; B.v. 25.7.2023 - 19 ZB 23.875 - juris Rn. 10, jeweils m.V.a. Clausing/Kimmel in Schoch/Schneider, VwGO, Stand August 2022, § 117 Rn. 20) und bildet zusammen mit den Ausführungen zu etwaigem neuen Vorbringen der Beteiligten beziehungsweise (ggf.) zum Ergebnis der mündlichen Verhandlung die Entscheidungsgründe im Sinne von § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 13.6.1988 - 4 C 4.88 - NVwZ-RR 1989, 334, juris ).
  • BVerwG, 27.10.2009 - 4 BN 56.09

    Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes i.R.e. Normenkontrollurteils bei

    Der "grobe Formmangel" (vgl. Beschluss vom 13. Juni 1988 - BVerwG 4 C 4.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 80) liegt mit anderen Worten immer dann vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass die angeführten Gründe unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (vgl. etwa Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Bd. 2, Stand Oktober 2008, § 117 Rn. 22).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.2008 - 3 M 254/07

    Mutter-Kind-Einrichtung

    Ein Begründungsmangel i. S. d. § 138 Nr. 6 VwGO liegt indessen nicht schon dann vor, wenn die Gründe nicht überzeugend, nur oberflächlich, sachlich unvollständig, unrichtig oder sonst fehlerhaft sind (BVerwG, Beschl. v. 13.06.1988, NVwZ-RR 1989, 334; GK-AsylVfG, April 1998, II - § 78 Rdnr. 480 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2004 - 2 LA 342/03

    Abschiebungsschutz; Asylbewerber; Asylerheblichkeit; Aussperrung; Divergenz;

  • BVerwG, 24.10.1990 - 9 CB 81.90

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • OVG Thüringen, 31.03.1999 - 3 ZKO 1331/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Verfahrensmangel; Gehörsverstoß;

  • BVerwG, 31.03.1989 - 1 CB 7.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerwG, 19.03.1993 - 8 C 25.90

    Revisionsrechtliche Geltendmachung "fehlender Urteilsgründe" als Verfahrensmangel

  • BVerwG, 15.03.1989 - 9 CB 7.89

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensfehlern - Verletzung der

  • BVerwG, 06.03.1989 - 1 CB 7.89

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Anforderungen an den Mangel des

  • OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 10 L 3437/99

    Ausbildungsförderung; Behinderung; Förderungshöchstdauer; Krankheit; Verlängerung

  • BVerwG, 11.05.1993 - 5 CB 1.90

    Antrag auf Neubescheidung - Ablehnung einer Bekleidungspauschale - Rechtmäßigkeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2003 - 2 L 228/03

    Keine unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts, wenn interner

  • BVerwG, 23.07.1990 - 1 CB 27.90

    Bindung des Aufenthaltsrechts eines Kindes an die Dauer des Aufenthaltsrechts der

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 2 LA 303/03

    Kein Verfahrensmangel bei Verwendung eines nicht passenden Textbausteins in den

  • BVerwG, 23.03.1989 - 1 CB 9.89

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rechtmäßigkeit

  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 6 ZB 07.30115

    Asylrecht (Afghanistan); Verletzung des rechtlichen Gehörs (verneint);

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